WI- PO Steuern Lohnsteuerberechnungen 

 

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WI/ PO Steuern des Gastwirtes Teil III Lohnsteuer und Abgabenberechnungen
Beispiel 2026
 

Name
Klasse
Datum
Pkt.              


1. Wie errechne ich die Steuern der Steuerpflichtigen?

Links / Quellen

Bundesministerium für Finanzen

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2026/resultbl2026.xhtml?acckey=true
oder
Erstens
www.bmf-steuerrechner.de
->dann Berechnungen der Lohnsteuer, das __ Jahr eingeben.
àdann Berechnung der Lohnsteuer + Zusatzbeitrag zu der gesetzlichen Krankenversicherung

BMF:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2026/eingabeformbl2026.xhtml

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Beispiele für Steuern der Arbeitnehmer 2026
Die Personen in den Beispielen erhalten jeweils
3000.- Brutto -Lohn.

Beispiel 1   Verheiratet  Steuerklasse 3   

 

Beispiel 2  Single Steuerklasse 1

 

·        

 

Beispiel 3 Verheirate  2 Kinder  Lohnsteuerklasse 3

 

 

2. Wie errechne ich die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn?

Infos zu den Beiträgen zur Sozialversicherung  


Beitragssätze zu den Sozialversicherungen


 

Weitere Quellen
Deutsche Rentenversicherung BUND

https://www.deutsche- rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/
2026/2026_01_02_Sozialversicherungsrechengroessen2026


Rentenversicherung Bund
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 9,3 Prozent


Zum 1. Januar 2026 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die seitens der Bundesregierung beschlossenen neuen Werte ergeben sich aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden entsprechend der Einkommensentwicklung des Vorjahres für das Folgejahr fortgeschrieben. Basis für die Rechengrößen in 2026 ist daher das endgültige Durchschnittseinkommen aus dem Jahr 2024. Nachfolgend informieren wir über wichtige Änderungen:

·         In der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich die bundeseinheitliche

o    Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro/Monat (2025: 8.050 Euro/Monat).

·         In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich die bundeseinheitliche

o    Beitragsbemessungsgrenze auf 10.400 Euro/Monat (2025: 9.900 Euro/Monat).

·         Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 24,7 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 Prozent, der Arbeitgeberanteil 15,4 Prozent.

·         Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 9,3 Prozent.

·         In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die

o    allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bundeseinheitlich auf 77.400 Euro/Jahr (2025: 73.800 Euro/Jahr);

o    besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen, die am 31.12.2002 aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, bundeseinheitlich auf 69.750 Euro/Jahr (2025: 66.150 Euro/Jahr).

·         Die bundeseinheitliche Bezugsgröße erhöht sich auf 3.955 Euro/Monat (2025: 3.745 Euro/Monat).

·         Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 Prozent. Der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil hat eine Höhe von 1,3 Prozent.

Nach Neuregelung durch das 8. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Vorschriften zum Hinzuverdienst bei Bezug einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wo Hinzuverdienstgrenzen galten, wurden diese an die monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung gebunden. Die Hinzuverdienstgrenzen sind hierdurch an die Lohnentwicklung gekoppelt.

Im Folgenden informieren wir zu den (Mindest-)Hinzuverdienstgrenzen für einen ungekürzten Rentenbezug; gültig für Hinzuverdienste ab dem 1. Januar 2026:

 

·       Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Altersrente bestehen nicht.

·       Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beträgt 20.763,75 Euro.

·       Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei der Rente

o   wegen voller Erwerbsminderung, beträgt 20.763,75 Euro;

o   wegen teilweiser Erwerbsminderung, beträgt mindestens 41.527,50 Euro;

o   für Bergleute, beträgt mindestens 45.624,88 Euro.

Vollständige Informationen zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 und den Regelungen zur Berücksichtigung von Einkünften bei der Rente finden Sie unter Die aktuellen Zahlen der knappschaftlichen Rentenversicherung im Überblick

sowie zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 auf der Internetseite der Bundesregierung.

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3. Aufgaben zur Berechnung

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WI/ PO Steuern des Gastwirtes Teil III Lohnsteuer und Abgabenberechnungen 2026  

Name
Klasse
Datum
Pkt.              

Aufgaben Berechnen Sie für einen Gesellen (Koch-Köchin) die Abgaben / Steuern auf das Einkommen.
Aufgabe 1. Person       ledig 3000.- EK- keine  Kinder - Geburtsjahr 2000 -Lohnsteuer 307.-

Aufgabe 2. Person      verheiratet 3000.-EK- keine  Kinder- Geburtsjahr 2000 -Lohnsteuer 41,83 

Aufgabe 3. Person      verheiratet 3000.- EK- zwei Kinder - Geburtsjahr 1980 -Lohnsteuer 41,83 

Bruttolohn

 

 

Abgabe / Steuer

 

 

Kirchensteuer*

-

 

Lohnsteuer

 

 

 

%

 

Rentenversicherung (RV): Unverändert 18,6 %

9,3

 

Arbeitslosenversicherung (AV): Unverändert 2,6 % (je 1,3 % AN / AG) [1]

1,3

 

Krankenversicherung (GKV): Allgemeiner Satz von 14,6 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt bundesweit auf 2,9 % (Gesamt-Richtwert: 17,5

7,3

+ 2,9

 

Pflegeversicherung (PV): Regulär 3,6 %. Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt inklusive Beitragszuschlag ein Satz von 4,2 %. Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Abschläge.

1,8

 

Gesamt

 

 

* Wenn Kirchensteuer -dann àMitglied in einer der großen Kirchen ( evangelische /katholische Glaubensgemeinschaften) d.h. Kirchensteuer ist ______ % von der Lohnsteuer

Ergebnisse
1.


2.

3.